Allgemeine Handelsbedingungen LDPA

Allgemeine Handelsbedingungen von LDPA Led Display Parts & Accessories BV, niedergelassen und geschäftsansässig an der Dijkstraat 2, Hoogeloon, Niederlande.

Artikel 1. Anwendbarkeit der Bedingungen
1.1 Diese Bedingungen von LDPA Led Display Parts & Accessories B.V., weiter: “die Auftragnehmerin” genannt, sind auf alle Angebote an und Kaufverträge mit Dritte(n) anwendbar. Änderungen in einem Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und einem Dritten wie auch Abweichungen von diesen Bedingungen werden nur dann rechtsgültig zustande kommen, wenn sie schriftlich zwischen der Auftragnehmerin und einem Dritten, nachfolgend der Auftraggeber genannt, vereinbart worden sind.
1.2 Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich, vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin, ausgeschlossen.
1.3 Alle Angebote haben eine Geltungsdauer von einem Monat, außer wenn in dem Angebot etwas anderes angegeben ist.
1.4 Alle Angebote erfolgen vorbehaltlich - nach dem Urteil der Auftragnehmerin - unvorhergesehener Umstände. Alle Mehrkosten, die sich aus diesen Umständen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert in Rechnung gebracht.

Artikel 2. Vertrag
2.1 Mündliche Verträge gelten nur, wenn diese von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden sind. Auch auf diese Verträge sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar.
2.2 Für die Auftragnehmerin entstehen nicht eher Verpflichtungen aus dem Vertrag als nach einer schriftlicher Bestätigung der Auftragnehmerin über das Zustandekommen des jeweils vorliegenden Vertrags. Vereinbarungen oder Verträge mit untergeordneten Mitgliedern ihres Personals binden die Auftragnehmerin nicht, soweit sie nicht schriftlich von einem laut dem Handelsregister dazu befugten Mitglied des Personals oder vom Auftraggeber selbst bestätigt worden sind. Als untergeordnetes Personal werden von der Auftragnehmerin in diesem Zusammenhang alle Arbeitnehmer und Mitarbeiter angesehen, die nicht als Geschäftsführer oder Bevollmächtigte im Handelsregister eingetragen sind.
2.3 Jeder Vertrag, der von oder mit der Auftragnehmerin geschlossen worden ist, ist von Rechts wegen aufgelöst, ohne dass dazu irgend eine nähere Kündigung stattgefunden hat, mit der Verpflichtung des Auftraggebers zur Vergütung allen von der Auftragnehmerin erlittenen Schäden, Kosten und Zinsen, wenn der Auftraggeber:
a stirbt oder die Liquidation seines Betriebes oder Geschäftsangelegenheiten beschließt;
b Zahlungsaufschub beantragt oder seine Insolvenz beantragt wird beziehungsweise beschlossen wird;
c Pfändungen auf seine beweglichen und/oder unbeweglichen Güter ausgebracht werden;
d er bei dem Abschluss des Vertrages unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat oder einen ihm bekannten Umstand verschwiegen hat, so weit die Unrichtigkeiten, Unvollständigkeiten oder das Verschweigen solcher Art sind, dass die Auftragnehmerin den Vertrag nicht oder nicht auf dieselbe Art und Weise geschlossen hätte wenn sie den wahren Sachverhalt gekannt hätte.

Artikel 3. Qualität und Beschreibung
3.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die Gegenstände entsprechend der Beschreibung und in der Qualität und der Menge, wie es in dem Angebot näher beschrieben beziehungsweise in dem Kaufvertrag angegeben ist, zu liefern.

Artikel 4. Verpackung, Versand und Lieferung
4.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die zu liefernden Gegenstände ordnungsgemäß zu verpacken und so zu abzusichern, dass sie bei normalem Transport ihren Zielort in gutem Zustand erreichen. Der Auftraggeber sorgt für eine übliche Transportversicherung.
4.2 Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung erfolgt die Lieferung ab dem Lager in der Niederlande per Nachname.
4.3 Eine vereinbarte Lieferzeit ist keine Ausschlussfrist.

Artikel 5. Eigentumsvorbehalt und Risiko beim Kauf
5.1 Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Zahlung de s Kaufpreises wie auch aller hinzukommenden Kosten und aller offenstehenden Forderungen aus früheren Verträgen, ungeachtet dessen, ob diese bereits fällig sind, vor. Das Eigentum an den und das Risiko für die Gegenstände gehen auf den Auftraggeber bei Lieferung und vollständiger Zahlung wie zuvor angegeben über.
5.2 Während des Zeitraums, in welchem die Gegenstände noch nicht zum Eigentum des Auftraggebers zählen, ist der Auftraggeber nicht befugt, diese Gegenstände zu veräußern oder auf irgend eine andere Art und Weise zu belasten und ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Gegenstände ordnungsgemäß zu behandeln.
5.3 Wenn berechtigte Zweifel bei der Auftragnehmerin über die Zahlungskapazität des Auftraggebers bestehen, ist die Auftragnehmerin befugt, die Lieferung der bestellten Gegenstände aufzuschieben, bis dass der Auftraggeber nach dem Urteil der Auftragnehmerin ausreichende Sicherheiten für die Zahlung beigebracht hat. Der Auftraggeber haftet für den Schaden, den die Auftragnehmerin durch diese verspätete Lieferung erleidet.
5.4 Die Auftragnehmerin oder ihr Bevollmächtigter ist zu allen Zeiten berechtigt, die Örtlichkeiten, wo die gelieferten Gegenstände sich befinden, zu betreten, solange der Kaufpreis nicht gezahlt ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dazu seine Mitarbeit zu verleihen und erteilt hiermit der Auftragnehmerin oder ihrer Bevollmächtigten dazu eine Vollmacht.

Artikel 6. Zurückbehaltungsrecht
Die Auftragnehmerin ist befugt, alle Gegenstände oder andere Güter, welche die Auftragnehmerin vom Auftraggeber aufbewahrt, solange zurückzuhalten, bis alles, was er der Auftragnehmerin aufgrund des Vertrages (oder dessen Nichterfüllung) schuldet, gezahlt ist.

Artikel 7. Höhere Gewalt
7.1 Die Lieferfrist gemäß Art. 4 wird um den Zeitraum verlängert, währenddessen die Auftragnehmerin durch Ursachen, die außerhalb ihrer Schuld oder ihrer Risikosphäre entstanden sind, verhindert ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
7.2 Wenn durch höhere Gewalt die Lieferung länger als zwei Monate verschoben wird, sind sowohl die Auftragnehmerin wie auch der Auftraggeber befugt, den Vertrag zu beenden. In dem Fall hat die Auftragnehmerin nur ein Recht auf Vergütung der von ihr gemachten Kosten.
7.3 Die Auftragnehmerin kann niemals für Folgeschäden haftbar gemacht werden, die durch datumsbezogene Störungen in der gelieferten Apparatur entstanden sind.

Artikel 8. Garantie und Haftung
8.1 Jegliche Haftung der Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber für oder im Zusammenhang mit Mängeln an den gelieferten Gegenständen, die während der Garantiefrist auftreten, ist auf die kostenlose Wiederherstellung oder den Ersatz eines mangelhaften Gegenstandes oder eines Teiles davon beschränkt, alles wahlweise und nach Beurteilung der Auftragnehmerin. Der Auftragnehmerin trifft niemals irgend eine Haftung für einen indirekten Schaden, außer wenn er auf Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse, versehentliche Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, Erweiterungen, Verwendung von Fremdteilen, Vernachlässigung, unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Verpackung oder Verlust bei Rücksendung des Gerätes entstanden sind, übernimmt Auftragnehmerin keine Garantie. Die Entscheidung zwischen Reparatur oder Ersatz der Geräte obliegt Auftragnehmerin. Insoweit kann Auftragnehmerin nach eigenem Ermessen entscheiden, das zur Garantiereparatur eingesendet Gerät durch ein generalüberholtes Gerät gleicher Qualität zu ersetzen.
8.2 In ein Termin von 1 Jahr nach das Rechnungsdatum vom dem Auftragnehmerin, darf der Auftraggeber das Datum auf seine erste Rechnung an dessen Abnehmer, auf der die gelieferten Artikel angegeben sind, als das Eingangsdatum der Garantiefrist sehen. Vorausgesetzt, der Auftraggeber legt eine elektronisch generierte Rechnung und einen Frachtbon als Beweis der Ablieferung der Artikel bei dem betreffenden Abnehmer der Auftragnehmerin vor. Wenn keine elektronisch generierte Rechnung und kein Lieferschein verfügbar ist gilt das Datum der Rechnung der Auftragnehmerin als Anfangsdatum für die Garantie der betreffenden Artikel. Der Auftraggeber erhält auf alle Artikel, worauf dies anwendbar ist, eine zwei jährige Garantie, die auf dem zuvor genannten Anfangsdatum beginnt. Diese Garantie ist wie folgt aufgebaut: in den ersten zwei Monaten gewährt der Auftragnehmerin eine vollständige Garantie inklusive der Abholung und der Rücksendung der vom Auftraggeber zur Garantiebearbeitung angebotenen Artikel. Vor jeder Rücksendung muss ungeachtet deren Art zu allen Zeiten ein Rückauftrag (RMA) beantragt werden. Ein angefragtes RMA ist einen Monat gültig. Ohne RMA wird einen Garantieanspruch nicht bearbeitet. Nach den ersten zwei Monaten und bis zum ende des zweiten Jahr muss der Auftraggeber nach dem Antrag auf den Rücksendeauftrag (RMA) selbst die zur Garantiebearbeitung an zu bieten Artikel zurückschicken. Die Rücksendung der unter Garantie behandelten Artikel geht nach den ersten sechs Monaten und im zweiten Garantiejahr zu Lasten des Auftraggebers. Die Rücksendung von der in Garantie behandelte Ware ist in diese Periode vollständig zu Lasten des Auftragnehmerins.
Außerhalb der Garantie fallen in das 2. Garantiejahr alle verschleißsensiblen Teile der Beurteilung der Auftragnehmerin anheim. Auf Lampen wird keine Garantie gegeben. Auswirkungen, als Ergebnis des Abbauprozess von LED Leuchtmittel, fallen nicht unter den üblichen Garantiebedingungen. LED Subpixel Ausfall weniger als 3% fällt ausserhalb der Garantie. Bei jeder Meldung unter Garantie muss eine Rechnung der Auftragnehmerin vorgelegt werden. Wenn der Auftraggeber keine Rechnung vorlegen kann, verfällt jegliches Recht auf Garantie.
8.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Artikel über die Garantie schließt die Auftragnehmerin jegliche Haftung aus, so weit diese nicht gesetzlich zwingend geregelt ist bzw. sich zwingend aus dem Gesetz ergibt. Die Haftung der Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Grunde, wird niemals die Höhe des Gesamtkaufpreises des betreffenden Vertrages beziehungsweise des von dem Versicherer ausgezahlten Betrages übersteigen.

Artikel 9. Preis und Zahlung
9.1 Die hantierten Preise beruhen auf dem zum Zeitpunkt des Angebotes geltenden festen Kosten. Wenn sich diese ändern sollten, dann behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, die am Tage der Lieferung geltenden Preise (zum Beispiel betreffend die Tagespreise von Aluminium, Kurs u.ä.) zu berechnen. Kosten, die nicht zum Kaufpreis zählen wie z.B. Frachtkosten, werden gesondert in Rechnung gebracht werden.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ohne Kosten für die Auftragnehmerin auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto vorzunehmen, außer wenn auf der Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart worden ist.
9.3 Die Nichtberücksichtigung der Zahlungsfrist gibt der Auftragnehmerin das Recht, Verzugszinsen in Rechnung zu bringen, ohne dass dazu eine Mahnung vorausgesetzt wird. Diese Verzugszinsen belaufen sich auf 1% pro Monat, außer wenn die gesetzlichen Handelszinsen höher sind, in dem Falle sind Letztere anwendbar. Jede Berechtigung des Auftraggebers zum Aufschub, zur Kürzung oder Verrechnung wird hiermit ausgeschlossen.
9.4 Wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt und ebenso wenig einer Inverzugsetzung mit einer Frist von einer Woche Folge leistet bzw. gegen eine Bestimmung aus dem Vertrag verstößt, offensichtlich unrichtige Mitteilungen gemacht hat, für insolvent erklärt worden ist, sein Zahlungsaufschub beantragt worden ist oder ihm gehörenden Güter mit Pfändungen belastet worden sind beziehungsweise er entmündigt worden ist oder anderweitig die Verfügungsgewalt über seinen Vermögen oder eines Teiles davon verloren hat, außer wenn der Insolvenzverwalter oder Vermögensverwalter die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen als Masseschuld anerkennt, ist der Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen. In diesem Falle haftet der Auftraggeber für alle von der Auftragnehmerin erlittenen Schaden, worunter in jedem Falle der entgangenen Gewinn, Transportkosten und übrige Kosten fallen.
9.5 Wenn die Auftragnehmerin wegen der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen außergerichtliche Maßnahmen ergreift, gehen die Kosten davon zu Lasten des Auftraggebers bei einem minimalen Betrag in Höhe von 250 €.

Artikel 10. Mängelrüge
10.1 Eventuelle Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich bei der Auftragnehmerin bekannt gemacht werden, anderenfalls verwirkt der Auftraggeber dieses Recht.
10.2 Die Auftragnehmerin ist nur verpflichtet, die eingereichte Mängelrüge zur Kenntnis zu nehmen, wenn der betroffene Auftraggeber zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamation alle seine Verpflichtungen gegenüber der Auftragnehmerin erfüllt hat, ungeachtet dessen, aus welchem Vertrag zwischen ihm und der Auftragnehmerin die Verpflichtungen sich ergeben müssen.
10.3 Transportschäden müssen innerhalb zwei Werktage nach Erhalt der Sendung bei der Auftragnehmerin gemeldet werden.
10.4 Eventuelle Rücksendungen müssen immer franco verschickt werden. Es muss bei jeder Rücksendung unser RMA Schreiben mit der Angabe des Grundes der Rücksendung beigefügt werden. Nicht franco Sendungen werden vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung verweigert.

Artikel 11 Ausschlussfrist von Rechtsforderungen
Rechtsforderungen gegen die Auftragnehmerin müssen - unter Verwirkung des Rechtes darauf - innerhalb eines Jahres anhängig gemacht werden, nachdem der Auftraggeber den betreffenden Anspruch zum ersten Mal bei der Auftragnehmerin gemeldet hat.

Artikel 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Auf alle Angebote und Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
12.2 Alle Konflikte, die sich ergeben aus oder die im Zusammenhang stehen mit einem Vertrag mit der Auftragnehmerin, werden ausschließlich vom Landgericht Eindhoven entschieden, unbeschadet der Zuständigkeit der Auftragnehmerin, den Konflikt bei dem Gericht, welches in dem Wohn – bzw. Niederlassungsort des Auftraggebers zuständig ist, anhängig zu machen beziehungsweise andere vorläufige oder sichernde Maßnahmen zu ergreifen.
Niederlande, 2019



(Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.)
© 2019 - 2025 ldpa-led-display-parts-accessories | sitemap | rss | ecommerce software - powered by MyOnlineStore